Version 1.0 · gültig ab 21. August 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Nutzung der Software „Steuermann“ durch Kanzleien und sonstige Unternehmer. Anbieter und Vertragspartner ist die Appwood UG (haftungsbeschränkt), Breite Str. 98, 38640 Goslar, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Steve Attwood, E-Mail: kontakt@appwood.de, Handelsregister Amtsgericht Braunschweig HRB 213033, USt-IdNr. DE463354833.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Steuerberatungskanzleien. Verbraucher können keinen Vertrag schließen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Appwood ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss und technische Schritte
- Der Kunde gibt eine geschäftliche E-Mail-Adresse an und bestätigt sie über den zugesandten Aktivierungslink.
- Er legt ein Passwort fest, ergänzt die Kanzlei- und Rechnungsdaten, bestätigt seine Unternehmereigenschaft und Vertretungsbefugnis und nimmt AGB und AVV an.
- Vor dem Absenden kann er Eingaben im Formular prüfen und berichtigen. Pflicht- und Formatfehler zeigt die Anwendung an.
- Mit „Kanzlei anlegen“ gibt der Kunde sein Angebot auf Abschluss eines zunächst unentgeltlichen Nutzungsvertrags ab. Appwood nimmt es durch Freischaltung der Kanzlei und die elektronische Abschlussbestätigung an.
- Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt erst zustande, wenn der Kunde im Dashboard einen Tarif auswählt, die von Stripe gehostete Bestellstrecke abschließt und die Freischaltung bestätigt wird. Angezeigter Tarif, Abrechnungsintervall und Preis sind Bestandteil des Vertrags.
Vertragssprache ist Deutsch. Appwood speichert Zeitpunkt und Version der angenommenen Vertragsunterlagen sowie die Vertrags- und Abrechnungsdaten. Die versionierten AGB und die AVV können vor und nach Vertragsschluss im Browser abgerufen, gedruckt und gespeichert werden. Ein darüber hinausgehender, individuell zusammengesetzter Vertragstext wird dem Kunden nicht als gesondertes Archiv bereitgestellt. Appwood unterwirft sich keinem besonderen Verhaltenskodex.
3. Leistung von Steuermann
Steuermann unterstützt Kanzleien dabei, auf Grundlage hinterlegter Fassungen der Steuerberatervergütungsverordnung Leistungen zu kalkulieren, Pakete und Angebote zu erstellen, finale PDF-Dokumente zu speichern und diese kontrolliert bereitzustellen. Funktionsumfang und Nutzungsgrenzen ergeben sich aus der bei Bestellung angezeigten Leistungsbeschreibung.
Steuermann erbringt keine Steuer-, Rechts- oder Gebührenberatung und ersetzt keine berufsrechtliche Prüfung. Insbesondere Auswahl der Leistung, Gegenstandswert, Gebührenrahmen, Ermessensausübung und fertiges Angebot sind vor Verwendung durch eine fachkundige Person der Kanzlei zu prüfen. Gesetzes- und Verordnungsänderungen können zeitversetzt als neue, gekennzeichnete Datenfassung eingespielt werden.
4. Testzeitraum, Preise und Zahlung
Nach der Registrierung beginnt der im Registrierungsablauf angezeigte kostenlose Testzeitraum. Ein Gutschein kann ihn verlängern. Ohne gesonderten Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements entstehen nach dem Testzeitraum keine Entgelte; der Zugriff kann dann gesperrt werden.
Für ein kostenpflichtiges Abonnement gelten die unmittelbar vor Bestellung angezeigten Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt je nach Auswahl monatlich oder jährlich im Voraus über Stripe. Stripe erhebt die Zahlungsdaten auf eigenen Seiten. Rechnungen und Zahlungsbelege werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde hält Rechnungs- und Zahlungsdaten aktuell.
Bei fehlgeschlagener oder überfälliger Zahlung darf Appwood nach angemessener Ankündigung den Zugriff vorübergehend einschränken. Die Zahlungspflicht und gesetzliche Rechte wegen Verzugs bleiben bestehen.
5. Laufzeit und Kündigung
Der unentgeltliche Vertrag läuft bis zum Ende des Test- oder Gutscheinzeitraums, sofern er nicht vorher beendet oder durch ein kostenpflichtiges Abonnement fortgesetzt wird. Das kostenpflichtige Abonnement hat das bei Bestellung gewählte monatliche oder jährliche Abrechnungsintervall. Es verlängert sich jeweils um dasselbe Intervall, wenn es nicht vor Ablauf des laufenden Zeitraums gekündigt wird.
Die Kündigung kann jederzeit über das Kundenportal oder in Textform an Appwood erklärt werden und wirkt zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Appwood bestätigt die Beendigung elektronisch.
6. Benutzerkonten und Pflichten des Kunden
Der Kunde benennt nur berechtigte Benutzer, weist passende Rollen zu und hält deren Zugänge aktuell. Der Standardtarif ist auf bis zu zehn Benutzer je Kanzlei ausgelegt, soweit bei Bestellung nichts anderes ausgewiesen wird. Zugangsdaten sind persönlich und geheim zu halten. Der Kunde informiert Appwood unverzüglich über Missbrauch oder einen vermuteten Sicherheitsvorfall und nutzt angebotene Mehrfaktor-Authentifizierung entsprechend seinem Schutzbedarf.
Der Kunde darf nur Daten verarbeiten, zu deren Nutzung er berechtigt ist, und muss Berufs-, Datenschutz- und Geheimhaltungspflichten erfüllen. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, die Umgehung von Zugriffsgrenzen, Sicherheitsprüfungen ohne Zustimmung, automatisierte Überlastung sowie Weitergabe oder Untervermietung des Dienstes an Dritte.
7. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
Appwood betreibt Steuermann mit der für einen professionellen SaaS-Dienst angemessenen Sorgfalt. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Wartung, Sicherheitsupdates, Störungen von Internet-, Hosting- oder Zahlungsdiensten sowie höhere Gewalt können die Nutzung zeitweise beeinträchtigen. Planbare wesentliche Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt.
Appwood darf Funktionen ändern, wenn dies für Sicherheit, Rechtskonformität, technische Weiterentwicklung oder einen geordneten Betrieb erforderlich und dem Kunden unter Berücksichtigung des Vertragszwecks zumutbar ist. Eine wesentliche Verringerung der vertraglichen Hauptleistung berechtigt den Kunden zur Kündigung zum Änderungszeitpunkt.
8. Rechte an Software und Kundendaten
Appwood räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, Steuermann für eigene Kanzleizwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen. Rechte an Software, Gestaltung, Dokumentation und Stammdaten verbleiben bei Appwood beziehungsweise den jeweiligen Lizenzgebern.
Rechte an vom Kunden eingegebenen Daten und Inhalten verbleiben beim Kunden. Er räumt Appwood nur die für Vertragserfüllung, Sicherung und Support erforderlichen Nutzungsrechte ein.
9. Datenschutz und Verschwiegenheit
Die Parteien beachten die Datenschutzgesetze. Soweit Appwood personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt die bei Registrierung angenommene AVV. Appwood verpflichtet eingesetzte Personen zur Vertraulichkeit und beschränkt den Zugriff auf das zur Vertragserfüllung erforderliche Maß. Die besonderen Vorgaben für Steuerberatungskanzleien, insbesondere § 62a StBerG und § 203 StGB, werden in der AVV konkretisiert.
10. Export und Datenlöschung
Der Kunde kann während des Zugangs strukturierte Kanzleidaten exportieren und finale Angebote als PDF sichern. Er ist dafür verantwortlich, benötigte Unterlagen vor Vertragsende abzurufen. Nach Vertragsende wird der Zugang gesperrt. Die kontrollierte endgültige Kanzleilöschung erfolgt durch Appwood nach dem betrieblichen Löschverfahren; gesetzlich aufzubewahrende Rechnungs-, Buchungs- und Sicherheitsnachweise sind ausgenommen und werden für andere Zwecke gesperrt. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung und der AVV.
11. Mängel und Haftung
Der Kunde meldet reproduzierbare Mängel mit den zur Prüfung erforderlichen Angaben. Appwood wird erhebliche Mängel innerhalb angemessener Zeit beheben oder eine zumutbare Umgehung bereitstellen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt.
Appwood haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Appwood nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Appwood.
Für fachliche Entscheidungen der Kanzlei, ungeprüfte Angebote, unzulässige Inhalte und Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Appwood haftet Appwood nicht. Mitverschulden und gesetzliche Schadensminderungspflichten bleiben unberührt.
12. Änderungen dieser AGB
Für neue Verträge gilt die bei Vertragsschluss ausgewiesene Version. Änderungen für laufende Verträge werden dem Kunden in Textform angeboten. Sie werden nur aufgrund einer wirksamen Vereinbarung oder, soweit gesetzlich zulässig, nach angemessener Vorankündigung wirksam. Bei einer wesentlichen nachteiligen Änderung kann der Kunde zum Änderungszeitpunkt kündigen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Goslar. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.